
ANMELDUNG BRUGGERIN ODER BRUGGER DES JAHRES 2025
Die nominierte Person muss folgende Kriterien erfüllen:
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Wohnhaft im Bezirk Brugg
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Ehrenamtlich und uneigennütziger Einsatz für die Gemeinschaft im Bereich Kultur, Soziales oder Sport.
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Integre Persönlichkeit
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Volljährigkeit (>18)​
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Einzelperson (keine Gruppen oder Vereine)
Eine wichtige Neuerung bringt das Jahr 2025 mit sich: Die Entscheidung, wer den Titel "Bruggerin oder Bruggers" erhält, fällt erst am Veranstaltungsabend vor Ort. Die drei Finalistinnen und Finalisten werden zuvor nominiert und müssen persönlich anwesend sein - denn die endgültige Wahl erfolgt durch das Publikum am 13. Dezember 2025 im Salzhaus Brugg. Auch sie erfahren erst an diesem Abend, wer die Auszeichnung erhält.
Nach erfolgter Anmeldung von möglichen Bruggerinnen oder Brugger des Jahres 2025 wird der FEB die Nominierten kontaktieren. Erst mit der Bereitschaft, Bruggerin oder Brugger des Jahres 2025 zu werden, gelangen sie in die Auswahl.
Anmeldeschluss ist der 17. November 2025
